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Geschichten-Cover

Als Autor bezeichnet man ein Schöpfer von Texten und somit den Verfasser oder geistige

Urheber eines Werkes. Bei solchen Texten handelt es sich meist um Werke der Literatur, zu

diesen Autoren zählen die Schriftsteller sowie die Fachbuch-, Sachbuch-, Lesebuch-,

Fernseh-, Drehbuch-, Oper- und Bühnenautoren.

Jeder Autor besitzt ein Recht an seinem geistigen Eigentum und zu dessen Schutz an

seinem Werk dienen das Urheberrecht und das Verwendungsrecht.

Der Begriff Urheberrecht gilt in der Regel meist für ein schriftlich niedergelegtes Werk und

somit unabhängig von einer Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung.

Dieses Urheberecht gilt somit auch für Geschichten aus dem privaten Umfeld, sowie auch für

die Veröffentlichungen sogenannte Freie Arbeiten, deren Autoren keinen Wert darauf legen,

dass dieses zu Verfügung gestellten Werke mit Einnahmen oder einem Verkaufserfolg in

Verbindung gebracht werden.

Ebenso gilt dies für Veröffentlichungen die nur zum Vergnügen auf der Homepage des

Autors von ihm eingestellt wurden.

Auch diese Autoren besitzen an ihrem Werk das Urheberrecht.

Hier besteht natürlich die Möglichkeit Geschichten von anderen Autoren mit deren Erlaubnis

einzustellen, wobei das Urheberrecht dann wiederum bei diesem Autoren liegt.

Auch ist es möglich, durch die Erlaubnis oder Duldung eines Autoren, dessen Protagonisten,

Orte, Welten usw. zu nutzen, wenn man dazu die Erlaubnis durch das Einwilligungs und

Verwendungsrecht des Autoren erhält.