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Als Autor bezeichnet man ein Schöpfer von Texten und somit den Verfasser oder geistige
Urheber eines Werkes. Bei solchen Texten handelt es sich meist um Werke der Literatur, zu
diesen Autoren zählen die Schriftsteller sowie die Fachbuch-, Sachbuch-, Lesebuch-,
Fernseh-, Drehbuch-, Oper- und Bühnenautoren.
Jeder Autor besitzt ein Recht an seinem geistigen Eigentum und zu dessen Schutz an
seinem Werk dienen das Urheberrecht und das Verwendungsrecht.
Der Begriff Urheberrecht gilt in der Regel meist für ein schriftlich niedergelegtes Werk und
somit unabhängig von einer Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung.
Dieses Urheberecht gilt somit auch für Geschichten aus dem privaten Umfeld, sowie auch für
die Veröffentlichungen sogenannte Freie Arbeiten, deren Autoren keinen Wert darauf legen,
dass dieses zu Verfügung gestellten Werke mit Einnahmen oder einem Verkaufserfolg in
Verbindung gebracht werden.
Ebenso gilt dies für Veröffentlichungen die nur zum Vergnügen auf der Homepage des
Autors von ihm eingestellt wurden.
Auch diese Autoren besitzen an ihrem Werk das Urheberrecht.
Hier besteht natürlich die Möglichkeit Geschichten von anderen Autoren mit deren Erlaubnis
einzustellen, wobei das Urheberrecht dann wiederum bei diesem Autoren liegt.
Auch ist es möglich, durch die Erlaubnis oder Duldung eines Autoren, dessen Protagonisten,
Orte, Welten usw. zu nutzen, wenn man dazu die Erlaubnis durch das Einwilligungs und
Verwendungsrecht des Autoren erhält.
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